HAISLGESETZ (Stand 2008-01-06)

ERSTER HAUPTTEIL: Pflichten derer, die sich im Haisl oder 50m Umkreis aufhalten.

Artikel 1: (1)Die Würde des Bieres ist unantastbar.
(2)Als Kiste ist definiert: 20 Flaschen Bier, voll, orginalverschlossen und DLG-prämiert.
(3)Nur Reuther Lagerbier darf Bier genannt werden.
Artikel 2: (1)Wer das Haisl durch scheißen, speien, urinieren oder onanieren oder eine andere perverse Weise verunreinigt zahlt eine Kiste.
(2)Wer Getränke verschüttet (Schweinerei verursacht) zahlt eine Kiste. Wenn dies zum Feuerlöschen geschieht wird von einer Strafe abgesehen.
(3)Wer eine Orgie veranstaltet muß das Haisl innerhalb von fünf Tagen aufräumen und eventuelle Verschmutzungen beseitigen. Solange nicht aufgeräumt ist wird auf dessen Rechnung getrunken.
Artikel 3: (1a)Wer Haisleigentum ißt, zerstört oder mißbraucht hat den Sachwert des Schadens zu ersetzen und eine Kiste zu zahlen.
b)Wer die Theke oder den Tisch durch Feuerstellen, Schmierereien oder auf andere Weise verunstaltet zahlt eine Kiste.
(2)Der, der im Haisl einen Feuerwerkskörper detonieren läßt, zahlt eine Kiste. Zusätzlich können von den Anwesenden spontan Anale Bestrafungen veranlasst werden.
(3)Wer eine Scheibe zerschlägt und innerhalb von 14 Tagen diese nicht durch eine neue ersetzt zahlt zusätzlich zwei Kisten.
Artikel 4: (1)Wer nachweislich sein Getränk nicht austrinkt muß bei seinem nächsten Aufenthalt im Haisl den Rest austrinken oder eine Kiste zahlen.
Artikel 5: (1a)Personen, deren Zeche 50,– € übersteigt, erhalten keine Verpflegung,
b)und sind auch nicht berechtigt Freibier zu trinken, aber zu zahlen.
(2)Wer die Liste rechts neben den Namen mit anderem als Geldwerten beschmiert, zahlt eine Kiste.
(3)Es wird eine Listengebühr erhoben, wenn beim Abrechnen bei derjenigen Person kein Strich aufzufinden ist.
Artikel 6: (1)Mitgebrachte Getränke müssen sofort zum Verzehr durch die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
(2)Freibier muß sofort gezahlt werden, außer wenn die Vorräte soweit erschöpft sind, so muß dies am darauffolgenden Montag geschehen.
(3)Wer Freibier hortet zahlt eine Kiste.
(4)Wer Brandl mitbringt muß eine Kiste Freibier zahlen.
Artikel 7: (1)Orgien dürfen nur von solchen Menschen veranstaltet werden, die mindestens an den fünf vorhergegangenen Montagen anwesend waren, auf der Liste stehen, oder sonst irgendwie cool wären.
Artikel 8: (1)Jeder, der sich im Haisl aufhält, ist mit allen Haislgesetzten einverstanden.
Artikel 9: (1)Wer einen Fotoapparat ins Haisl mitnimmt, muß damit rechnen, wenn damit fotografiert wird, daß der Film konfisziert und eingeschürt wird.
(2)Wer Fotos im oder ums Haisl macht muß diese unzensiert im Haisl veröffentlichen.
Artikel 12: (1)Wer Yogurette mitbringt zahlt eine Kiste.
Artikel 13: (1)Der, die oder das oinziche, wos im Haisl rauchen derf, is da Uafm, der Rich wenn'a an Bernie a Mass Freibier zohlt hoad oder die Newelmaschie. Andere rauchende Individuen zahlen eine Kiste.


HAISLGESETZ (Stand 2008-01-06)

ZWEITER Hauptteil: Allgemeine Regeln zu Chic (Chicago)

Artikel 1: (1)Punktewertung: Eine Eins entspricht dem Wert 100; eine Sechs entspricht dem Wert 60; bei den anderen Möglichkeiten der Summe der Augen. Wenn keine 1 oder 6 dabei ist, dann gilt Fisch.
(2)Ein Einser darf nur herumgedreht werden wenn in einem Wurf zwei Sechser gewürfelt wurden. Wenn drei Sechser gewürfelt wurden darf auch nur ein Einser herumgedreht werden.
(3)Gewürfelt wird immer auf dem Würfelkeks. Wer dreimal Turm (zwei oder mehrere Würfel liegen aufeinander oder ein Würfel steht auf einer Ecke, nicht auf einer Fläche) hat oder dreimal neben dem Keks würfelt zahlt eine Runde.
(4)Für den Fall, dass kein Würelkeks beschriftet ist, werden die hälfte der Mitspieler per Häckl exekutiert.
Artikel 2: (1)Wer Würfel, Becher oder Kekse von der Spielfläche wirft zahlt von hausauf den am Spiel beteiligten eine Runde.
(2)Wer einen verschmissenen Würfel nicht wiederfindet zahlt noch eine Runde.
Artikel 3: (1)Wer mitspielt muß auch mittrinken.
(2)Gewonnene Schnäpse müssen bis zum Ende des darauffolgenden Spiels verzehrt werden, oder es erlischt jeglicher Anspruch darauf.
Artikel 4: (1)Neueinsteiger müssen mit dem Würfeln beginnen.
Artikel 5: (1)Aussteigen kann nur der, der im vorhergehenden Spiel verloren bzw. gezahlt hat oder freiwillig eine Runde zahlt.
Artikel 6: (1)Wer beschummelt und von der Mehrheit der Spieler für schuldig befunden wird zahlt eine Runde.
Artikel 7: (1)Wer aus der aktuellen Runde ausgestiegen ist, weil er Chic (drei Einser) hatte oder weil er keinen Keks beim Ablegen hatte, und trotzdem in derselben Runde noch einmal würfelt, spielt wieder mit und bekommt zwei Kekse falls derjenige keinen hatte.
Artikel 8: (1)Die Keksanzahl entspricht immer der Anzahl der Spieler mal 2 plus 1, ausser man nimmt weniger.
(2)Wenn Schichtgewürfelt wird, ist die Keksanzahl folgendermaßen zu bestimmen: Anzahl der Spieler plus 1, dann durch die Anzahl der würfelnden Gruppen. Aber es sollten eigentlich weniger Kekse verwendet werden.
Artikel 9: (1)Sind mehr als 5 Personen würfelbereit, ist zu Schichtwürfeln, sind mehrere Gruppen zu bilden.
Artikel 10: (1)Wer vorzeitig von der Müdigkeit übermannt wird, zahlt seinen Ausstiegsschnags.


HAISLGESETZ (Stand 2008-01-06)

DRITTER Hauptteil: Allgemeine Regeln zu "Mensch ärgere dich nicht"

Artikel 1: (1)Vor Spielbeginn wird das später zu trinkende Getränk und die zu trinkende Menge vereinbart. Wenn dies nicht geschieht ist automatisch ein Bier (0,5 Liter) Standard. Es können unter gegenseitigem Einverständnis verschiedene Getränke und daraus resultierende Mengen gewählt werden.
Artikel 2: (1)Wer geschmissen wird oder andere nicht schmeißt trinkt.
(2)Schmeißen geht immer vor, auch wenn man aus dem Haus fahren könnte.
(3)Wer eine Sechs würfelt muss immer hinausfahren, außer wenn man schmeißen kann oder wenn kein Spielstein Zuhause steht.
Artikel 3: (1)Wer Würfel oder Spielstein von der Spielebene wirft muß trinken.
(2)Wer den verschmissenen Würfel oder Spielstein nicht mehr findet muß nochmal trinken.
Artikel 4: (1)Das Spiel ist beendet wenn alle Spielsteine von allen Spielern an ihren Bestimmungsort angelangt sind.
Artikel 5: Aussteigen darf nur der, der
(1)alle vier Spielsteine am Ziel hat und dementsprechend getrunken hat;
(2)der einen Ersatzmann findet und diesen in das Spiel einweist, und den anderen Spielern eine Kiste zahlt. Diese Kiste wird an einem zu vereinbarenden Zeitpunkt den Mitspielern bereitgestellt.
(3)der besoffen ist und von den anderen als Spielunfähig anerkannt wird.
Artikel 6: (1)Die zu trinkenden Schäpse dürfen nur von Mitgliedern des Nottersdorfer Haisls eingeschenkt werden.
(2)Es kann ein Eichmaß benutzt werden, wenn einer der Mitspieler darauf besteht.

(aktuelle Version ist unter http://www.haisl.de/wiki/doku.php/haislgesetz:haislgesetz zu finden)


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